Das gilt nicht nur für die Aggregate selbst. Betroffen sind ebenfalls Mess-, Steuer-und Regeleinrichtungen, die den sicheren Betrieb der Anlage gewährleisten. Hintergrund der Norm: Eine deutliche Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie der Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber zwar Übergangszeiten einräumt. Die gelten allerdings lediglich für Aufzugsanlagen und für bereits erteilte Genehmigungen bis zur nächsten Prüfung, Darauf weist die Firma CeH4 aus Celle hin, die auf gastechnischen Anlagenbau spezialisiert ist. Je nach Größenordnung des Verstoßes werden die Betreiber wegen Ordnungswidrigkeiten oder bezüglich Straftatbeständen belangt, so CeH4.
展开▼