Es gibt neue Anforderungen für den Anschluss von Energieerzeugungsanlagen, Speichern sowie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Am 1. April 2019 hat die VDE-AR-N 4100:2019-04 die bisher gültige VDE-AR-N 4101 abgelöst. Diese VDE-Anwendungsregel „TAR Niederspannung" fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei der Planung, bei der Errichtung, beim Anschluss und beim Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zu beachten sind. Seit dem 26. April 2019 ist sie nicht nur für alle neu zu errichtenden Zähleranlagen bindend, sondern auch bei einer Erweiterung oder Änderung zu befolgen. Netzbetreiber, das Elektrohandwerk und Hersteller sollten sich mit den Anforderungen der VDE-AR-N 4100:2019-04 befassen, da durch ihr Inkrafttreten einige relevante Normen ersetzt und außer Kraft gesetzt wurden.
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