Obwohl- in der Schweiz seit 1990 ein Verbot bezüglich Herstellung und Einfuhr von asbesthaltigen Erzeugnissen und Gegenständen gilt, erkranken auch heute noch Personen, die früher mit Asbest oder asbesthaltigen Werkstoffen und Produkten in Kontakt kamen. Grund dafür ist die lange Zeit zwischen Exposition und Ausbruch von asbestbedingten Erkrankungen.
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