Die Schweizer haben den vielen Klagen gegen GSM/UMTS-Basisstationen einen Riegel vorgeschoben. Klagen kann nur, wer tatsächlich von Emissionen Betroffener ist. Mit der einfachen Gleichung kann jeder Interessierte einfach feststellen, bzw. feststellen lassen, ob er durch eine Mobilfunk- oder WLL-Anlage überhaupt betroffen ist und Einspruch gegen eine Planung einlegen kann.
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