Die Stromaufnahme von Geräten, die sich nur in einen Scheinaus- oder Bereitschaftsbetrieb schalten lassen, steht spätestens seit der Ökodesign-Richtlinie (Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte - kurz EuP-Richtlinie genannt) mehr und mehr in öffentlicher Kritik. Zunächst hat die Europäische Gemeinschaft die Leistungsaufnahme im Bereitschaftsbetrieb ab dem 6. Januar 2010 auf 1 W gedeckelt - 2 W sind mit Anzeigefunktionen erlaubt. Drei Jahre später halbiert sich der jeweilige Grenzwert.
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