Die Marktverfügbarkeitserklärung, mit der das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Anfang 2020 den Startschuss für den verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme gegeben hatte, ist »voraussichtlich rechtswidrig«. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 5. März in einem Eilbeschluss entschieden. Damit wurde die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig gestoppt, denn das OVG hat die Vollziehung einer entsprechenden Allgemeinverfügung des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt. Mit dieser Allgemeinverfügung hatte das BSI Anfang 2020 festgestellt, dass es technisch möglich sei, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Diese Feststellung beruht auf der Annahme, dass inzwischen auf dem Markt bestimmte, von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabili-tät (Funktionalität) genügen. Die Feststellung der technischen Möglichkeit löste bundesweit zum einen für Messstellenbetreiber die Pflicht aus, ihre Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit diesen intelligenten Messsystemen auszurüsten. Zum anderen bewirkte die Feststellung faktisch ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme.
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