Ich beabsichtige in einem Dränageschacht (Durchmesser ca. 1,5m) sowie in einer Zisterne (Durchmesser ca. 2,0m) jeweils eine Tauchpumpe zu installieren. Die beiden Pumpen sollen nicht über eine Steckdose, sondern direkt angeschlossen werden. Bei Dränageschacht und Zisterne handelt es sich jeweils um begehbare Becken. Sie können allerdings nur durch die Verwendung von Hilfsmitteln (Einbringen einer Leiter in der Zisterne, bzw. vorhandener Steigeisengang im Dränageschacht) betreten werden. Sie sind auch nicht dafür vorgesehen, dass sich Personen im Wasser aufhalten. Fallen die beiden Anlagen in den Geltungsbereich der VDE 100-702? Welche Schutzmaßnahme ist jeweils erforderlich?
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