Eigensichere Stromkeise müssen laut ATEX 95 gekennzeichnet sein. Muss diese Kennzeichnung zwingend durch hellblaues Kabel erfolgen oder kann man eine Kennzeichnung auf normalem roten Brandmeldekabel anbringen? Kabel und Leitungen, die eigensichere Stromkreise enthalten, müssen gekennzeichnet sein (außer wie nachstehend beschrieben), um sie als Bestandteil eines eigensicheren Stromkreises auszuweisen. Wenn Mäntel oder Umhüllungen durch eine Farbe gekennzeichnet sind, muss für Kabel und Leitungen, die eigensichere Stromkreise enthalten, die verwendete Farbe Hellblau sein. Wo eigensichere Stromkreise durch den Einsatz von hellblau ummantelten Kabeln und Leitungen gekennzeichnet wurden, dürfen hellblau ummantelte Kabel und Leitungen nicht für andere Zwecke in einer Weise oder an einer Stelle verwendet werden, die zur Verwechslung führen oder die Wirksamkeit der Kennzeichnung eigensicherer Stromkreise beeinträchtigen könnte. Wenn alle eigensicheren Kabel und Leitungen oder alle nichteigensicheren Kabel und Leitungen bewehrt, metallummantelt oder geschirmt sind, dann ist die Kennzeichnung eigensicherer Kabel und Leitungen nicht erforderlich.
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