Ich werde häufig von einer Wohnungsgesellschaft beauftragt, in den Mietwohnungen (sozialer Wohnungsbau) einen E-Check durchzuführen. Dort sind auch oft »modernisierte« (sprich: komplett neu bestückte) Unterverteilungen enthalten, welche i.d.R. keine CE-Kennzeichnung oder Angaben zum Errichter enthalten. Seit welchem Errichtungsjahr ist eine CE-Kennzeichnung verpflichtend?
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