Mit einem bisher noch nicht über die schriftliche Begründung nachvollziehbaren Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit über die Bezeichnung eines Mineralwassers als ?Bio" überraschend diese Kennzeichnung für zul?ssig erkl?rt. Derzeit ist für nicht Verfahrensbeteiligte ebenso unklar, warum im Verfahren auf die Einbeziehung des Europ?ischen Gerichtshofes (EuGH) verzichtet wurde, der im Vorabentschei-dungsverfahren die Vereinbarkeit dieser Rechtsfrage mit den Vorgaben der EU-?ko-Verordnung h?tte kl?ren k?nnen.
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