Die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien bildet das Fundament der Anstrengungen für Erhalt und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in Deutschland und der ganzen EU. Ein umfangreicher europaweiter „Fitness-Check“ der Richtlinien identifizierte in diesem Zusammenhang 2016 das Finanzierungsdefizit als wesentliche Ursache für unzureichende Fortschritte. Es fehlt insbesondere an Mitteln, um Landnutzern ökonomische Anreize für gezielte Naturschutzmaßnahmen zu bieten.2018 wurde dieses Defizit von der Bundesregierung für Deutschland auf fast 1 Mrd. EUR jährlich beziffert. Für die EU-Ebene stellen Umweltverbände einem Bedarf von 20 Mrd. EUR eine gegenwärtige Mobilisierung aus EU- und nationalen sowie privaten Mitteln von geschätzt höchstens 2-3 Mrd. EUR gegenüber. Im vorliegenden Beitrag werden Ausprägung und Ursachen der Unterfinanzierung in Deutschland und auf EU-Ebene untersucht sowie wesentliche Forderungen zu deren Behebung vorgestellt. Hierbei spielen vor allem die rechtsverbindliche Zweckbindung von ausreichend Mitteln in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Rolle, die derzeit für den Zeitraum 2021-2027 neu verhandelt wird. Außerdem müssen die Naturschutzverwaltung und ihre Planungsinstrumente auf allen Ebenen eine wesentlich größere Mitsprache bzw. Verbindlichkeit erhalten. Ein politischer Ausblick mit Bezug zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue GAP analysiert mögliche Chancen für eine verbesserte EU-Naturschutzfinanzierung in der kommenden Förderperiode.
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