Der Beschluss der Europäischen Kommission, Klage gegen den Tarifvertrag zur Regelung der Entgeltwandlung im kommunalen Dienst einzureichen, ist beim dbb auf heftige Kritik gestoßen. Der Tarifvertrag ermöglicht Arbeitnehmern die Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung.rn„Eine Klage gegen diesen Tarifvertrag greift die Tarifautonomie und den sozialen Schutz an", kritisierte Frank Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb, am 11. August 2008, die Entscheidung. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten 2003 einen Tarifvertrag zur Umwandlung von Entgeltbestandteilen zum Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung abgeschlossen. Als Durchführungsweg sind primär die öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen vorgegeben.
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