Ab 1. Juli 2009 gelten für Beamte und Versorgungsempfänger des Bundes neue Besoldungstabellen, die sich zwar im Einstiegs- und Endamt an den bisherigen Tabellenwerten orientieren, ansonsten aber eine völlig neue Struktur aufweisen. Die Neuordnung ist Bestandteil des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (DNeuG). Für alle am 30. Juni 2009 beim Bund vorhandenen Beamten, Richter und Versorgungsempfänger mit aufsteigenden Gehältern gilt vom Stichtag anrndie Besoldungsüberleitungstabelle 2009, für nach dem Stichtag ernannte Beamte gilt die Besoldungstabelle (Neuverbeamtung) 2009.
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