Die DPolC hat für einen Kollegen ein Rechtsschutzverfahren geführt. Dabei ging es darum, dass nach Ablauf der Jahresfrist noch Rechnungen von der Beihilfe gezahlt werden sollten. Die Juristen des Dienstleistungszentrums hatten in ihrer Argumentation angeführt, dass diese Frist nur in einer Verordnung aufgeführt ist.
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