Die im Vermittlungsausschuss des Bundestages am 8. Februar 2012 erzielte Einigung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist nach Einschätzung von Kirsten Lühmann „ganz im Sinne unserer kommunalen Abfall- und Wirtschaftsbetriebe". Die dbb Vize erklärterer Angriff der privaten Entsorger auf die Zuständigkeit der Kommunen bei der Haushaltssammlung sei abgewehrt worden. Es bleibt bei der „kommunalen Zuständigkeit". Die Planungssicherheit für Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorger und von Kommunen beauftragte private Betriebe sei vor-läufig gesichert. „Auch die Beschäftigten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern können aufatmen. Eine weitere Arbeitsplatzgefährdung durch Dumpinglöhne bei gewerblichen Sammlern wird verhindert."
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