Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 14. Februar 2012 die Besoldung von Professoren im Land Hessen für verfassungswidrig erklärt hat, mahnen Landesbünde des dbb, die entsprechenden Besoldungsregelungen zu korrigieren. Der BBW Beamtenbund Tarifunion Baden Württemberg förderte die Landesregierung auf, die Bezüge von Professorinnen und Professoren anzuheben. Der BBW begreife das Urteil zugleich als Bestätigung seiner Position, dass Eingriffe in Besoldung und Versorgung, wie sie die grün-rote Landesregierung plane, nicht verfassungskonform sind, so BBW-Chef Volker Stich. Der dbb hamburg wies darauf hin, dass mit dem Karlsruher Urteil festgestellt worden sei, dass die amtsangemessene Alimentation auch mit vergleichbaren Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes in Einklang gebracht werden müsse. Das Urteil mache Schluss mit der Bezahlung nach Haushaltslage, stellte der dbb Landesvorsitzende Rudolf Klüver fest. Er kündigte an, der dbb hamburg werde auf dem Klageweg weiter gegen die Kappung der Gehälter vorgehen. „Senat und Bürgerschaft müssen sich warm anziehen", so Klüver.
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