Mit Schreiben vom 21. März 2013 legte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung (UrlV) dem Beamtenbund als bayerische Spitzenorganisation zur Stellungnahme vor. Neben der altersabhängigen Staffelung des Erholungsurlaubs und Regelungen zur Elternzeit enthält der Änderungsentwurf eine „geringfügige Modifikation im Bereich des Zusatzurlaubs bei Schichtdienstleistung". In ihrer Stellungnahme, die der BBB übernommen hat, wendet sich die DPolG ausdrücklich gegen die Modifikationen beim Zusatzurlaub.
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