Nur was definiert ist, kann auch als qualitatives Kriterium angewandt werden - deswegen hat die Hamburger Verwaltung definiert, was unter interkultureller Kompetenz zu verstehen ist: „Unter interkultureller Kompetenz verstehen wir die Fähigkeit, in der interkulturellen Begegnung situations- und adressatengerecht Kontakt aufzunehmen, kulturell bedingte Unterschiede aufgeschlossen und wertschätzend wahrzunehmen und sie differenziert und zielorientiert zu kommunizieren.
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