1. Nur die Schwerbehindertenvertretung kann sich ausschließlich den spezifischen Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten widmen. 2. Menschen mit Behinderung brauchen für ihre individuellen, behindertenbedingten Probleme eine an ihrer Persönlichkeit orientierte Unterstützung, die von Verständnis und dem Willen zu helfen getragen wird.
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