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【24h】

Zur 'Au?enhaftung' des Organmitglieds einer Emissionsbank nach allgemeinem Deliktsrecht und zu dessen Stellung als Beauftragter iSd § 255 AktG

机译:根据一般侵权法,对排污银行董事会成员的“外部责任”以及其作为代理人的职务(《美国联邦税务法》第255条)

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摘要

Die Schadenersatzpflicht nach § 874 ABGB greift nicht nur dann, wenn zwischen dem listig Irregeführten und dem Irreführenden ein Vertragsverh?ltnis besteht, sondern auch dann, wenn der Irreführende au?enstehender Dritter ist. Eine "Au?enhaftung" des Organmitglieds der Emissionsbank nach allgemeinem Deliktsrecht kommt dann in Betracht, wenn das Organmitglied nicht nur seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft, sondern durch sein Handeln gleichzeitig Normen zum Schutz der Gl?ubiger verletzt. Nach dem Wortlaut des § 255 AktG sind Beauftragte Normadressaten dieses Tatbestands. Beauftragter ist eine Person, die vom Vorstand, vom Aufsichtsrat oder vom Abwickler betraut ist, Informationen über die Gesellschaft zu geben, unabh?ngig von ihrer Stellung in der Gesellschaft. Normadressat der Bestimmungen des § 48 Abs 1 Z 2 und § 48 Abs 1 B?rseG ist unmittelbar der Emittent selbst.
机译:根据第874 ABGB条的规定,支付赔偿的义务不仅适用于狡猾的被误导和误导之间存在合同关系,而且适用于误导人是外部第三方的情况。如果董事会成员不仅违反了其对社会的义务,而且还通过其行动来保护债权人,那么根据一般侵权法,排放银行董事会的“外部责任”将被考虑在内。根据AktG第255条的措辞,代理商是这一事实的规范收件人。该人员是受董事会,监事会或清算人委托提供有关公司信息的人员,无论其在公司中的职位如何。 B?RseG第48(1)2条和第48(1)条规定的标准收件人是发行人本身。

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