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Plausibilit?t der Kalkulation im Vergabeverfahren

机译:授予程序中计算的合理性

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摘要

Der Ausscheidungsgrund des § 129 Abs 1 Z 3 BVergG 2006 setzt neben dem Umstand der nicht plausiblen Zusammensetzung des Gesamtpreises (bzw von Teilpreisen) weiters voraus, dass dieser Umstand durch eine vertiefte Angebotsprüfung festgestellt wurde. Dabei ist gemäß § 125 Abs 4 BVergG 2006 zu prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind. Zu diesem Zweck hat der Auftraggeber vom Bieter eine verbindliche schriftliche, bei minder bedeutsamen Unklarheiten auch mündliche oder telefonische "Aufklärung" zu verlangen. Die vertiefte Angebotsprüfung dient somit der Überprüfung der Preise des Angebotes und nicht deren Neukalkulation, würde doch eine Neukalkulation dem Bieter die Möglichkeit eröffnen, einen ursprünglich möglicherweise unplausiblen Preis zu einem plausiblen zu machen, was dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz des Verfahrens widerspräche. Eine Aufforderung zur "Neukalkulation" eines Kalkulationsblattes ist deshalb rechtswidrig, und zwar unabhängig davon, welchen Umfang diese Neukalkulation haben sollte.
机译:除了总价格(或部分价格)不合理之外,BVergG 2006退出第129(1)(3)节的原因还以通过对要约的深入研究确定这一事实为前提。根据BVergG 2006第125(4)节,必须检查价格在经济上是否可以解释和理解。为此,客户必须要求投标人提供具有约束力的书面“说明”,或者在不太明显的歧义的情况下,要求口头或电话。因此,对要约的深入检查可以检查要约的价格,而不是重新计算,因为重新计算将使投标人有机会将原本难以置信的价格变为合理的价格,这将与投标人平等对待的原则和程序的透明性相矛盾。 。因此,无论重新计算的范围如何,“重新计算”电子表格的请求都是非法的。

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