Bislang war die Angabe hinsichtlich der Emissionen aus Bau-, Dekorati-ons- und Einrichtungsprodukten auf dem franzosischen Markt frei-willig. Ab dem 1. Januar 2012 wird die Angabe nun verpflichtend. Pro-dukte, die in Frankreich neu in Ver-kehr gebracht werden, mussen dann eine entsprechende Kenn-zeichnung tragen. Fur Fabrikate, die bereits auf dem Markt sind, gilt die Kennzeich-nungspflicht ab dem 01.09.2013.
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