Was bei der nebenberuflichen Selbstständigkeit u.a. zu beachten ist, fasst Kai Knecht zusammen: „In meinem Arbeitsvertrag gab es zwar keine ausdrückliche Vorschrift, dass ich meinen Chef von meiner nebenberuflichen Tätigkeit in Kenntnis setzen muss, aber ich habe es trotzdem getan und mir eine schriftliche Genehmigung geholt. Ich finde das fairer und zum anderen bin ich damit auf der sicheren Seite. In manchen Arbeitsverträgen wird die Genehmigung vorgeschrieben, ist aber im Grunde nur eine Formsache. Voraussetzung ist allerdings, dass ich meinem Arbeitgeber keine Konkurrenz mache und die regelmäßige Wochenarbeitszeit auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden beträgt."
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