Auch bei zunächst reibungsloser Baudurchführung und Abnahme entstehen Streitigkeiten oft, wenn es ans Bezahlen der Werkleistung geht. Abrechnungsstreitigkeiten sind mühsam und beruhen oft auf Unklarheiten. So empfiehlt sich beispielsweise, das Aufmaß gemeinsam zu nehmen, um zumindest für diesen Sachverhalt rechtzeitig alle Missverständnisse auszuräumen. Ein Aufmaß benötigt man für die Abrechnung nach Einheitspreisen, Unklarheiten können aber bereits zur Abrechnungsmethode bestehen, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.
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