Mit der Verabschiedung der Abfalldirektive (2008/98/EC) hat die EU ein neues Verfahren eingeführt, nach dem das so genannte Abfallende-Kriterium definiert wird. Nach Artikel 6 der Abfalldirektive müsse für Stoffströme, die Abfall sind, folgendes gelten: 1. Die Substanz oder das Objekt wird normalerweise für ein spezifisches Vorhaben genutzt. 2. Es existiert ein Markt oder eine Nachfrage für die Substanz.
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