Am 1.5. 2000 ist das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Kraft getreten.1 Das Gesetz verfolgt die Absicht, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsgerichte durch Entlastung aufrechtzuerhalten, indem es für größere Rechtssicherheit sorgt. Dazu enthält es neben Änderungen des BGB auch solche des ArbGG und des KSchG. Wesentlicher Bestandteil der Neuerungen ist die Einfügung des § 623 BGB, der ein Schriftformerfordernis im Arbeitsrecht ausdrücklich für Kündigung, Auflösungsvertrag und die Befristung statuiert. Diese Regelung will die Arbeitsgerichte dadurch entlasten, dass die Zahl der Kündigungsstreitigkeiten zurückgehen soll und des Weiteren die Beweiserhebung vereinfacht wird. Für die arbeitsrechtliche Praxis ist diese Norm demnach von zentraler Bedeutung, sodass sich die Frage stellt, welche Auswirkungen die Einführung eines Schriftformerfordernisses auf den Umgang mit den in Rede stehenden Tatbeständen hat.
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