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Wettbewerbsverbot des Kommanditisten in der GmbH & Co. KG

机译:禁止有限合伙人参与GmbH&Co. KG的竞争

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摘要

Wettbewerbsverbote haben allgemein den Zweck, ein Unternehmen davor zu schützen, dass ein Gesellschafter die Kenntnisse, die er von dem Unternehmen besitzt, nicht dazu nutzt, der Gesellschaft Konkurrenz zu machen. Gemäß §§ 112, 161 Abs. 2 HGB gilt bei den Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) das Wettbewerbsverbot nur für die persönlich haftenden Gesellschafter. Ihnen ist es ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter untersagt, in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte zu machen oder sich an einer anderen gleichartigen Handelsgesellschaft als persönlich haftender Gesellschaft zu beteiligen. Schon dann, wenn ein Komplementär aktiv an der Geschäftsführung eines Konkurrenzunternehmens mitwirkt1, wird von einem Geschäft im Handelszweig der Gesellschaft gesprochen, wobei die Rechtsprechung einen bloßen Einfluss auf die Geschäftsführung für ausreichend hält.
机译:禁止竞争的一般目的是保护公司免受股东不利用其所拥有的知识与社会竞争这一事实。根据德国商业法典(HGB,KG)第112、161(2)条,不竞争条款仅适用于普通合伙人。未经其他股东的同意,禁止您在公司的商业分支机构开展业务或作为个人责任公司参加另一家类似的商业公司。即使普通合伙人积极参与竞争对手的管理1,这也被称为公司贸易部门中的交易,尽管判例法认为仅对管理层的影响就足够了。

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