Streptomycin - Genehmigungen Nach § 11 (2) Pflschg 'gefahr Im Verzug' Im Rahmen Der 'strategie Zur Bekämpfung Desfeuerbranderregers Im Obstbau Ohne Antibiotika'
Die Anwendung von Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich in Deutschland verboten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann aber das Inverkehrbringen oder die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln bei „Gefahr im Verzug" für die Bekämpfung bestimmter Schadorganismen nach europäischem und nationalem Recht für höchstens 120 Tage für eine beschränkte und kontrollierte Verwendung genehmigen, wenn dies aufgrund einer unvorhersehbaren Gefahr notwendig ist, die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden kann. Im Rahmen der Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika sind in den letzten Jahren unter strengen Auflagen Genehmigungen für Streptomycin-haltige Pflanzenschutzmittel nach § 11 (2) S. 1 Nr. 2 PflSchG „Gefahr im Verzug" erteilt worden.rnDurch das BVL wurden die Anwendungen und Auflagen festgesetzt unter denen im Kernobstanbau der Feuerbranderreger mit Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandelt werden durfte. Dabei war nur die Anwendung in Erwerbsanlagen, in Vermehrungsanlagen und in Muttergärten erlaubt. Die Anwendung der Streptomycin-haltigen Pflanzenschutzmittel durfte nur nach Warndienstaufruf während der Blüte und nach der Blüte nur nach Starkregen oder Hagelschlag maximal 3 mal im Spritz- oder Sprühverfahren mit einer Aufwandmenge von 0,3 kg/ha je 1 Meter Kronenhöhe eingesetzt werden.
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机译:在德国,通常禁止使用含有链霉素的植物保护产品。但是,根据欧洲和国家法律,如果根据欧洲和国家法律对某些有害生物进行控制的“迫在眉睫的危险”,则联邦消费者保护和食品安全局(BVL)可以授权将其上市销售或进口植物保护产品,最长限度为120天。不可预见的危险是必要的,不能通过其他方式遏制。2 PflSchG“欠费危险”已经发布,BVL规定了可以用含链霉素的植物保护剂处理梨果栽培中的火疫病病原体的应用和要求。仅允许将其用于商业系统,传播系统和母亲花园中。在开花期要求紧急服务后以及仅在大雨或冰雹后开花后,才允许在喷雾或喷雾过程中以每1米冠高0.3 kg /公顷的比例最多使用3次含有链霉素的植物保护产品。
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